KiZ-Lotse: Anspruch auf Kinderzuschlag 2027 online prüfen

Sie können bis zu 297 Euro pro Kind und Monat erhalten, wenn Sie anspruchsberechtigt sind. Mit unserem Kinderzuschlag Rechner 2027 können Sie ganz einfach Ihren Kinderzuschlag berechnen. Geben Sie Ihre Daten ein und erfahren Sie sofort, ob Sie Anspruch haben und wie hoch Ihr möglicher Betrag ist.

Nach Eingabe aller wichtigen Angaben erhalten Sie eine übersichtliche Auswertung Ihrer Berechnung, die Sie jederzeit einsehen und bequem herunterladen können.

Grundvoraussetzungen
Bitte alle vier Fragen beantworten
Beziehen Sie aktuell Kindergeld?
Leben Kinder unter 25 Jahren, ledig, im Haushalt?
Sind die Kinder unverheiratet?
Empfangen Sie aktuell Bürgergeld / ALG II?
Personen im Haushalt
Familiensituation und Kinder
Leben Sie mit einem Partner zusammen?
Kinder nach Altersgruppe
Unter 6 Jahre
Genau 6 Jahre
7 bis 13 Jahre
14 bis 15 Jahre
16 bis 17 Jahre
18 bis 24 Jahre
Wohnkosten
Monatliche Kosten für Ihre Wohnung
Kaltmiete
Nebenkosten (ohne Heizung)
Heizkosten
Warmwasser in den Heizkosten enthalten?
Einkommen
Monatliche Einnahmen der Eltern
Bruttoeinkommen
Paare: mind. 900 € · Alleinerziehend: mind. 600 €
Nettoeinkommen
Sonstiges Einkommen
Selbstständigkeit
Absetzbeträge
Erhalten Sie Wohngeld?
Kind 1 – Unterhalt / Unterhaltsvorschuss
Kind 2 – Unterhalt / Unterhaltsvorschuss
Alles bereit!
Jetzt Kinderzuschlag 2027 berechnen
Kindergeld 2027 beträgt aktuell 259 Euro pro Kind und Monat und wird ab März 2027 schrittweise automatisch ausgezahlt, ohne dass ein Antrag erforderlich ist.
Kinderzuschlag 2027 max. 297 Euro pro Kind und Monat – zusätzlich zum Kindergeld bei der Familienkasse beantragbar.
Ergebnis

297€

max. pro Kind und Monat

1 Mio+

Anspruchsberechtigte Kinder

6 Mon.

Bewilligungszeitraum

Kostenlos

Antrag bei der Familienkasse

Kindergeld 2027

Das Kindergeld 2027 ist eine staatliche Familienleistung, die Eltern in Deutschland monatlich für jedes Kind erhalten. Derzeit beträgt das Kindergeld 259 Euro pro Kind und Monat. Ab 2027 plant die Bundesregierung eine stufenweise Erhöhung auf voraussichtlich 272 Euro pro Kind und Monat bis 2028. Die größte Neuerung im Jahr 2027 ist jedoch nicht die Erhöhung des Betrags, sondern das neue antragslose Auszahlungsverfahren, das Familien nach der Geburt eines Kindes automatisch Kindergeld auszahlt.

Das Kindergeld 2027 ist keine Sozialleistung im klassischen Sinne. Es steht allen Eltern unabhängig vom Einkommen zu und wird von der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit ausgezahlt. Zusätzlich zum Kindergeld können Familien mit geringem Einkommen den Kinderzuschlag beantragen, der bis zu 297 Euro pro Kind und Monat beträgt.

Gut zu wissen: Ab März 2027 erhalten Neugeborene, deren Eltern bereits ein älteres Kind haben, das Kindergeld automatisch ohne Antrag. Ab November 2027 gilt das auch für erstgeborene Kinder. Der Kinderzuschlag muss weiterhin separat beantragt werden.

Wenn Ihre Kinder Leistungen erhalten, die den Anspruch auf Kindergeld ausschließen, zum Beispiel vergleichbare ausländische Leistungen oder Leistungen aus der gesetzlichen Unfall- oder Rentenversicherung, wenden Sie sich bitte an Ihre Familienkasse, damit Ihr Anspruch auf Kinderzuschlag 2027 geprüft werden kann.

Wenn Ihre Kinder weder Kindergeld noch solche vergleichbaren Leistungen erhalten, die das Kindergeld ausschließen, besteht leider kein Anspruch auf Kinderzuschlag 2027.

Wie wird der Kinderzuschlag Rechner 2027 berechnet?

Die Berechnung des Kinderzuschlags 2027 folgt denselben Grundprinzipien wie in den Vorjahren. Damit Sie besser verstehen, wie die Berechnung funktioniert, haben wir den Kinderzuschlag für eine Beispielfamilie vereinfacht dargestellt.

Beispiel: Eine Familie mit drei Kindern (5, 8 und 11 Jahre) hat ein monatliches Bruttoeinkommen von 3.450 Euro. Nach allen Abzügen berücksichtigt die Familienkasse davon ein anrechenbares Einkommen von etwa 2.050 Euro. Die monatlichen Wohnkosten (Miete) betragen 950 Euro. Mit dem Kinderzuschlag Rechner 2027 können Sie Ihre individuelle Situation in wenigen Minuten durchrechnen.

Wie prüft der Kinderzuschlag Rechner 2027 den Anspruch?

Der Kinderzuschlag Rechner 2027 funktioniert in zwei Schritten. Zuerst prüft er, ob Sie grundsätzlich berechtigt sind. Das nennt man den generellen Anspruch. Dabei werden Ihre Familiensituation, Ihr Einkommen und Ihre Wohnkosten berücksichtigt.

Wenn der erste Schritt positiv ausfällt, prüft der Rechner im zweiten Schritt, wie hoch Ihr Kinderzuschlag 2027 sein könnte. Das Ergebnis ist eine Schätzung. Für einen offiziellen Bescheid müssen Sie danach einen Antrag bei der Familienkasse stellen. Bitte beachten Sie, dass sich die Kindergeldbeträge im Laufe des Jahres 2027 durch die geplante Erhöhung ändern können.

Für den Kinderzuschlag 2027 müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Die wichtigsten Bedingungen sind, dass Sie Kindergeld bekommen oder Anspruch darauf haben, dass Sie und Ihr Kind in Deutschland wohnen, dass Ihr Einkommen über dem Mindestbetrag von derzeit 600 Euro brutto für Alleinerziehende beziehungsweise 900 Euro brutto für Paare liegt, aber unter der individuellen Einkommensgrenze liegt, dass durch den Kinderzuschlag zusammen mit Ihrem Einkommen, dem Kindergeld und eventuell Wohngeld der Bedarf Ihrer Familie gedeckt wird, ohne dass Sie Bürgergeld beantragen müssen, und dass Ihre Kinder unter 25 Jahre alt und unverheiratet sind.

Beim Kinderzuschlag 2027 wird nicht nur Ihr Einkommen angeschaut. Die Familienkasse berechnet auch, wie viel Geld Ihre Familie tatsächlich braucht. Das nennt man den Bedarf.

  • Den Regelsatz für Kinder entsprechend dem Grundsicherungsgeld
  • Die Kosten für Unterkunft und Heizung
  • Eventuell weitere Bedarfe für besondere Situationen

Je höher der Bedarf ist, desto größer kann der mögliche Kinderzuschlag 2027 sein. Der Bedarf wird automatisch vom Rechner berücksichtigt, sobald Sie Ihre Angaben eingegeben haben.

Den Kinderzuschlag 2027 können Sie für jedes unverheiratete Kind bis 25 Jahre bekommen, wenn Sie folgende Bedingungen erfüllen:

  • Ihr Kind lebt bei Ihnen im Haushalt und Sie bekommen Kindergeld für das Kind.
  • Ihr Einkommen liegt über einer bestimmten Mindestgrenze: Das sind 900 Euro brutto für Paare und 600 Euro brutto für Alleinerziehende.
  • Zusammen mit dem Kindergeld 2027, dem Kinderzuschlag und eventuell Wohngeld reicht Ihr Einkommen aus, um den normalen Bedarf Ihrer Familie zu decken, ohne Bürgergeld zu beantragen.
  • Ihr Einkommen ist nicht zu hoch, sodass der Kinderzuschlag nicht auf null Euro reduziert wird.

Sie können den Kinderzuschlag 2027 auch dann bekommen, wenn Sie mit Ihrem Einkommen, Kindergeld, Wohngeld und dem Kinderzuschlag nur maximal 100 Euro unter dem Betrag liegen, den Sie sonst als Bürgergeld bekommen würden.

Den Antrag können Sie ganz einfach online auf der Website der Familienkasse stellen. Mit dem KiZ-Lotsen der Familienkasse können Sie schnell prüfen, ob Sie Anspruch auf den Kinderzuschlag 2027 haben. Bei Fragen hilft Ihnen Ihre örtliche Familienkasse gerne weiter.

Damit Sie Kinderzuschlag 2027 erhalten, müssen einige Bedingungen erfüllt sein. Zunächst müssen Sie Anspruch auf Kindergeld haben. Außerdem muss das Einkommen der Eltern über einer Mindestgrenze liegen. Das bedeutet, Sie müssen zumindest ein gewisses Mindesteinkommen aus Arbeit oder selbständiger Tätigkeit haben.

Außerdem darf der Gesamtbedarf Ihrer Familie durch das Einkommen und den Kinderzuschlag gedeckt sein. Das heißt: Sobald Sie beides zusammenrechnen, sollte kein Anspruch auf Bürgergeld mehr entstehen. Bitte beachten Sie außerdem, dass das Wohngeld ab 2027 teilweise geringer ausfällt als bisher, da die Heizkostenpauschale gesenkt wurde.

  • Kind unter 25 Jahren im Haushalt
  • Anspruch auf Kindergeld 2027
  • Mindesteinkommen der Eltern vorhanden
  • Einkommensgrenze nach oben nicht überschritten
  • Kein Bezug von Bürgergeld
  • Fester Wohnsitz in Deutschland

Den Antrag auf Kinderzuschlag 2027 stellen Sie bei der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit. Das geht am schnellsten und einfachsten online über das Elterngeld-Portal der Arbeitsagentur. Alternativ können Sie den Antrag auch als PDF-Formular ausfüllen und per Post versenden. Für den Online-Antrag benötigen Sie Ihre persönlichen Daten, aktuelle Einkommensnachweise sowie Angaben zu Ihren Kindern und den Wohnkosten. Der Kinderzuschlag 2027 wird in der Regel für sechs Monate bewilligt. Danach müssen Sie einen Folgeantrag stellen, am besten bereits 4 bis 6 Wochen vor Ablauf des Bewilligungszeitraums, um Zahlungslücken zu vermeiden. Der Online-Weg mit dem KiZ-Lotsen ist empfehlenswert, da er Sie Schritt für Schritt durch den Kinderzuschlag-Antrag führt und vorab prüft, ob ein Anspruch besteht. Sie können den Antrag mit der BundID vollständig digital stellen oder ausdrucken und per Post einreichen. Wichtige Unterlagen wie Einkommens- und Mietnachweise können meist nachgereicht werden. So erhalten Sie den Kinderzuschlag 2027 schnell und unkompliziert.

Wichtig: Der Kinderzuschlag 2027 wird immer für sechs Monate bewilligt. Danach müssen Sie ihn neu beantragen. Am besten stellen Sie den neuen Antrag einige Wochen vor Ablauf des alten Bewilligungszeitraums.

Beim Kinderzuschlag 2027 wird Ihr gesamtes Einkommen berücksichtigt. Dazu gehören Ihr Arbeitslohn, Einnahmen aus selbstständiger Arbeit, Elterngeld, Unterhaltszahlungen, Mieteinnahmen und andere regelmäßige Einnahmen.

Nicht alles wird komplett angerechnet. Es gibt bestimmte Freibeträge und Abzüge. Zum Beispiel werden Sozialversicherungsbeiträge und Werbungskosten vom Einkommen abgezogen. Das Einkommen der Kinder wird ebenfalls berücksichtigt und kann den Kinderzuschlag 2027 reduzieren.

Ja, das Vermögen wird beim Kinderzuschlag 2027 berücksichtigt. Wenn Ihr Vermögen zu hoch ist, besteht kein Anspruch auf Kinderzuschlag. Allerdings gibt es bestimmte Vermögensfreibeträge, die beachtet werden.

Vermögen Freibetrag 2027

Für jeden Elternteil beträgt der Freibetrag 60.000 Euro, plus 30.000 Euro für jedes weitere Haushaltsmitglied. Ein selbst bewohntes Haus oder eine Eigentumswohnung wird in der Regel nicht als Vermögen angerechnet.

Die Kinderzuschlag Auszahlung 2027 erfolgt monatlich durch die Familienkasse und wird in der Regel zusammen mit dem Kindergeld oder kurz danach überwiesen. Der genaue Termin richtet sich nach der Endziffer Ihrer Kindergeldnummer und erfolgt gestaffelt im Laufe des Monats.

Für das Jahr 2027 gelten feste Termine für die Kinderzuschlag Auszahlung, die sich an den offiziellen Kindergeld-Auszahlungsterminen 2027 orientieren. Ab März 2027 wird das Kindergeld für Familien mit bereits vorhandenem älterem Kind automatisch ohne Antrag ausgezahlt. Für den Kinderzuschlag 2027 ist weiterhin ein separater Antrag bei der Familienkasse erforderlich. Bitte beachten Sie, dass eine rückwirkende Zahlung nicht möglich ist.

Wer Kinderzuschlag 2027 erhält, hat bestimmte Meldepflichten gegenüber der Familienkasse. Das bedeutet, dass Sie alle wichtigen Änderungen in Ihrer Lebenssituation rechtzeitig mitteilen müssen. Dazu gehören insbesondere Änderungen beim Einkommen, ein Umzug, Veränderungen in der Familiensituation wie eine neue Partnerschaft oder Trennung sowie Änderungen beim Vermögen. Wenn diese Meldepflichten nicht erfüllt oder Änderungen zu spät gemeldet werden, kann die Familienkasse zu viel gezahlten Kinderzuschlag zurückfordern. Deshalb ist es wichtig, alle relevanten Änderungen so früh wie möglich zu melden.

Wenn Sie Kinderzuschlag 2027 bekommen, können Sie zusätzlich noch weitere Vorteile und Leistungen nutzen. Oft müssen Sie dann keine Gebühren für Kindergarten oder Kita zahlen, wenn diese in Ihrem Bundesland anfallen.

Außerdem erhalten Sie Unterstützung aus dem Bildungs- und Teilhabepaket (BuT). Dazu gehören zum Beispiel:

  • kostenloses Mittagessen in Kindergarten, Kita und Schule
  • Kostenübernahme für Klassenfahrten, Ausflüge oder Lernhilfe (auf Antrag)
  • Geld für Schulbedarf: 130 Euro im ersten Halbjahr und 65 Euro im zweiten Halbjahr
  • bis zu 15 Euro monatlich für Freizeitaktivitäten wie Sportverein oder Musikschule

Diese Leistungen können Sie bei Ihrer Stadt, Gemeinde oder Ihrem Landkreis beantragen. Ansprechpartner finden Sie auf der Seite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.

Wie viel Kindergeld bekomme ich 2027?

Das Kindergeld beträgt 2027 weiterhin 259 Euro pro Kind und Monat. Die Bundesregierung plant eine stufenweise Erhöhung auf voraussichtlich 272 Euro pro Kind und Monat bis 2028. Die genauen Zwischenbeträge für 2027 werden im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens festgelegt.

Was ändert sich beim Kindergeld ab 2027?

Ab März 2027 wird das Kindergeld für Neugeborene, deren Eltern bereits ein älteres Kind haben, automatisch ohne Antrag ausgezahlt. Ab November 2027 gilt dieses antragslose Verfahren auch für Eltern, die ihr erstes Kind bekommen. Voraussetzung ist, dass mindestens ein Elternteil in Deutschland lebt und arbeitet und eine IBAN hinterlegt ist.

Kann ich Kinderzuschlag und Wohngeld 2027 gleichzeitig bekommen?

Ja, das ist grundsätzlich möglich. Kinderzuschlag und Wohngeld können gleichzeitig beantragt und bezogen werden. Wer beides bekommt, muss in der Regel kein Bürgergeld beantragen. Bitte beachten Sie jedoch, dass das Wohngeld ab 2027 durch Kürzungen bei der Heizkostenpauschale und neue Vermögensgrenzen in manchen Fällen geringer ausfallen kann als bisher.

Bekomme ich Kinderzuschlag 2027, wenn ich Bürgergeld erhalte?

Nein. Wer Bürgergeld bekommt, hat keinen Anspruch auf Kinderzuschlag 2027. Der Kinderzuschlag ist dafür gedacht, dass Familien gar nicht erst Bürgergeld beantragen müssen.

Wird das Kindergeld 2027 automatisch ausgezahlt?

Ja, schrittweise. Ab März 2027 erhalten Neugeborene, deren Eltern bereits ein älteres Kind im Haushalt haben, das Kindergeld automatisch ohne Antrag. Ab November 2027 gilt das neue antragslose Verfahren auch für erstgeborene Kinder. Das Gesetz dazu wurde am 9. Juli 2026 vom Bundestag beschlossen und tritt zum 1. Januar 2027 in Kraft.

Wie lange dauert es, bis der Kinderzuschlag-Antrag 2027 bearbeitet wird?

In der Regel dauert die Bearbeitung des Antrags auf Kinderzuschlag einige Wochen. Bei der Familienkasse kann es in manchen Fällen auch länger dauern. Am besten stellen Sie den Antrag frühzeitig und reichen alle Unterlagen vollständig ein.

Muss ich den Kinderzuschlag 2027 jedes halbe Jahr neu beantragen?

Der Kinderzuschlag wird immer für sechs Monate bewilligt. Danach müssen Sie einen neuen Antrag stellen. Die Familienkasse erinnert Sie in der Regel kurz vor Ablauf des Bewilligungszeitraums. Stellen Sie den Folgeantrag am besten 4 bis 6 Wochen vor Ablauf, um Zahlungslücken zu vermeiden.

Wie hoch ist der Kinderfreibetrag 2027?

Der Kinderfreibetrag liegt 2026 bei 6.828 Euro pro Kind. Für 2027 plant die Bundesregierung eine Anhebung des Kinderfreibetrags im Rahmen des Steuerentlastungspakets. Die genaue Höhe wird nach Vorliegen des Existenzminimumberichts im Herbst 2026 gesetzlich festgelegt. Das Finanzamt prüft automatisch, ob der Kinderfreibetrag oder das Kindergeld für Sie günstiger ist.